Wer in Lärmbereichen arbeitet, riskiert eine Schädigung des Gehörs. Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll lärmbedingte Hörschäden frühzeitig erkennen. Damit wir Sie gut beraten können, bringen Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen „Lärm“ zu Ihrem Termin mit.

Arbeiten im Freien
Informationen über die Arbeitsplatzverhältnisse
Für eine gezielte Vorsorge brauchen wir Angaben zum Arbeitsplatz – insbesondere zum Anlass der Vorsorge und zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV). Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Informationsbogen vorab zu.
Lärm
Physische Belastungen
Körperliche Belastungen – etwa durch ungünstige Körperhaltungen oder schweres Heben, Tragen, Ziehen und Schieben – können die Gesundheit gefährden. Mit den Leitmerkmalmethoden lassen sich solche Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung einschätzen.
UV-Strahlung
UV-Strahlung kann Haut und Augen schädigen – kurzfristig, etwa durch Sonnenbrand oder Entzündungen von Bindehaut und Hornhaut, und langfristig durch vorzeitige Hautalterung, Hautkrebs und Grauen Star. Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, desto größer ist die Gefährdung. Auch ohne sichtbaren Sonnenbrand trägt UV-Strahlung zu Langzeitschäden bei.
Hitze
Hitze gefährdet die Gesundheit, wenn sich der Körper überwärmt. Die Folgen reichen von Flüssigkeitsmangel (auch ohne Durstgefühl) über Unwohlsein, Hitzeerschöpfung, Sonnenstich und Hitzekollaps bis zum lebensbedrohlichen Hitzschlag. Hitze kann außerdem die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Erkrankungen durch Zecken
Zu den häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheiten gehören die Lyme-Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Borreliose wird durch Bakterien verursacht, FSME durch Viren; beide Erreger können beim Zeckenstich übertragen werden. Gegen FSME gibt es eine Impfung. Gegen Borreliose ist derzeit kein Impfstoff zugelassen (Stand: Oktober 2026).
Mutterschutz
Schwangere und stillende Frauen sind am Arbeitsplatz besonders zu schützen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber für jede Tätigkeit beurteilen, welchen Gefährdungen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind nach Art, Ausmaß und Dauer ausgesetzt ist oder sein kann (§ 10 Mutterschutzgesetz).
Information für Beschäftigte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignung
Informationsblätter zu Inhalt und Ablauf der Vorsorge oder Eignungsuntersuchung – nach Anlass geordnet:
Alkohol am Arbeitsplatz
Sie machen sich Sorgen, weil eine Kollegin oder ein Kollege Probleme mit Alkohol haben könnte? Hier finden Sie Hinweise, wie Sie das Gespräch suchen können.
